Dokumentationspflicht

Dokumentationspflicht (Art. 30 DSGVO)
- Wir sind verpflichtet sämtliche Verarbeitungsprozesse im sog. Verzeichnis der Verarbeitungsprozesse zu dokumentieren.
- Es findet keine Weitergabe personenbezogener Daten an unberechtigte Dritte statt.
- Sollte eine Weitergabe personenbezogener Daten im Ausnahmefall nötig sein, verpflichtet sich die verarbeitende Stelle die erhaltenen Daten unter keinen Umständen an Unberechtigte weiterzugeben.

zurück