Förderungsfähige Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere die Teilnahme an Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen. Die Maßnahmen sollen, bezogen auf die Anforderung des Uhrmacherhandwerks, besondere Ansprüche stellen.

Betriebe, die im Rahmen der Ausbildung durch überdurchschnittliche Leistungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht herausragen,
sowie Auszubildende, die besonders hervorragende Ergebnisse vorweisen können.

Ein Kostenausgleich der Berufsausbildung, welcher durch die unterschiedliche Entfernung von der Berufsschule für die bayerischen Auszubildenden, bzw. Ausbilder entsteht.

Auch die Teilnahme an Maßnahmen im Ausland ist förderungsfähig. Soweit beantragte Maßnahmen auch nach EU-Programmen gefördert werden können, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.