Pflicht zur Datenübertragung
Pflicht zur Datenübertragung (Art. 20 DSGVO)
- Auf Wunsch werden dem Betroffenen seine über Ihn gespeichterten Daten in einem gängigen Dateiformat übermittelt.
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Pflicht zur Datenübertragung (Art. 20 DSGVO)
- Auf Wunsch werden dem Betroffenen seine über Ihn gespeichterten Daten in einem gängigen Dateiformat übermittelt.
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