Recht auf Löschung

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Nach Art. 17 DSGVO haben Betroffene das Recht auf Löschung der Daten wenn:
1.) die Aufbewahrung der Daten für den ursprünglichen Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Hierbei sind ev. gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu wahren.
2.) die Daten wurden unrechtmäßig erhoben und/oder verarbeitet.
3.) das betroffene Mitglied seine Einwilligung zur Speicherung der Daten widerrufen hat. Hierbei sind ev. gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu wahren.
- Sollten gesetzliche Vorgaben der Löschung widersprechen tritt die sog. Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 35 BDSG in Kraft.


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