Widespruchsrecht

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
- Dem Betroffenen steht in die Zukunft wirksam, ein Widerspruchsrecht gegen die Verwendung der Daten zum Zweck der Direktwerbung zu. Nach erfolgtem Widerspruch werden die Daten zur Verwendung zur Direktwerbung (keine Nennung auf der Homepage und den Printmedien) gesperrt.

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